Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung





Sie können Ihre KFZ Versicherung nicht zur zum Jahreswechsel kündigen, sondern haben auch bei einigen Gelegenheiten, ein Sonderkündigungsrecht, um so vorzeitig aus Ihrem KFZ Versicherungsvertrag zu kommen um dann evtl. anderweitig besseren Versicherungsschutz erhalten zu können.

Wir zeigen Ihnen hier die die Möglichkeiten auf, ein Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung auszuüben.

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung: Aufgrund eines Schadens

Wenn ein Schaden passiert, egal ob Haftpflicht oder Kasko, haben Sie ein Kündigungsrecht. Die Kündigung können Sie mit sofortiger Wirkung oder zu einem von Ihnen zu bestimmenden Zeitpunkt (spätestens zum Ende des Versicherungsjahrs) aussprechend. Dies gilt auch, wenn das Versicherungsunternehmen einen Schaden ungerechtfertigter Weise abgelehnt hat.

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung: Aufgrund von Beitragserhöhung

Wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies muss 30 Tage nach Kenntnis der Beitragserhöhung ausgesprochen werden. Die Kündigung wird sofort, oder zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung wirksam.

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung: Aufgrund einer Änderung des Schadenfreiheitsrabatt-System

Ändert der Versicherer, das System der Schadenfreiheitsrabatte (zum Beispiel den SF Klassen werden neue Prozente gegenübergestellt) haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung ist sofort wirksam, oder spätestens am Tag der Wirksamkeit der Änderung des Schadenfreiheitsrabatt-System.





Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung: Aufgrund Änderung der Bedingungen

Ändert der KFZ Versicherer seine Bedingungen können Sie den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen ab Kenntnis der Änderung aussprechen. Die Kündigung kann sofort wirksam werden, oder zum Tag der Wirksamkeit der Änderung

Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung: Aufgrund Änderung der Typ- oder Regionalklasse

Wenn Sich die Regionalklasse oder die Typklasse ändert und damit eine Beitragserhöhung einher geht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss 30 Tage ab Kenntnis ausgesprochen werden.