Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Fahrerschutzversicherung





Eine Fahrerschutzversicherung ist eine Absicherung, welche für den Fahrer eines KFZ abgeschlossen wird. Gesetzlich ist geregelt, dass alle Beifahrer im Falle eines selbst verschuldeten Unfalles Schadenersatzansprüche gegen den Fahrer geltend machen können. Diese Schadenersatzansprüche werden durch die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges befriedigt oder abgewehrt. Nur was ist mit dem Fahrer? Dieser hat keine Möglichkeit sich an seinen KFZ-Haftpflichtversicherer zu wenden.





Unfallversicherung ./. Fahrerschutzversicherung

Falls der Fahrer im Falle eines selbst verschuldeten Unfalles zu Schaden kommt und eine Invalidität entsteht, kann er sich an seine private Unfallversicherung oder Insassenunfallversicherung wenden, soweit diese abgeschlossen wurde. Hier kann er je nach Invaliditätsgrad eine Entschädigung erwarten. Evtl. entstehende Finanzlücken durch Verringerung von Lohn kann man mit einer Krankentagegeldversicherung entgegenwirken. Diese leistet aber auch nur so lange, wie man krank geschrieben ist. Einen Anspruch auf Schadenersatz kann man aber durch die Unfallversicherung oder die Krankentagegeldversicherung nicht erwirken. Hierzu kann man eine Fahrerschutzversicherung abschließen. Die Fahrerschutzversicherung stellt den geschädigten Fahrer mit einem geschädigten Dritten gleich und leistet Schadenersatz. Dieser Schadenersatz bezieht sich zum Beispiel auf Verdienstausfall, Kosten einer Haushaltshilfe etc. Auch Schmerzensgeld wird im Rahmen der Fahrerschutzversicherung von manchen Versicherungsgesellschaften bezahlt.

Wie kann man eine Fahrerschutz Versicherung abschließen?

Dies geht in der Regel nicht mit einem selbständigen Vertrag. Eine Fahrerschutz Versicherung wird immer zusammen mit einer Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Versicherungsprämie beläuft sich auf ca. 30 Euro im Jahr. Die Prämie ist relativ gering, so dass man sich den Einschluss einer Fahrerschutzversicherung in jedem Fall überlegen sollte, da im Fall des Falles finanzielle Schwierigkeiten durch einen Unfall vermieden werden. In Abgrenzung zu einer Unfallversicherung zahlt diese keinen festen Betrag aus, sondern nur den tatsächlichen Schaden und Schmerzesgeld.