Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Grünes Kennzeichen





Ein grünes Kennzeichen erhalten Sie, wenn das Fahrzeug steuerbefreit ist. Dies ist zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen, bei Schaustellerfahrzeugen oder Fahrzeugen einer gemeinnützigen Einrichtung. Dies setzt aber voraus, das das Finanzamt eine Steuerbefreiung genehmigt hat. Wann diese Steuerbefreiung vorliegt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Das Straßenverkehrsamt wird Ihnen auch nur eine grünes Kennzeichen aushändigen, wenn Ihnen die Bestätigung des Finanzamtes hierfür vorliegt. Falls Sie ein grünes Kennzeichen nutzen und die Voraussetzungen entfallen, oder es wird zu einem anderen, als den angegebenen Zweck genutzt, ist dies Steuerhinterziehung und kann strafrechtlich geahndet werden.





Grünes Kennzeichen Anhänger

Auch ein grünes Kennzeichen für Anhänger ist möglich. Dies aber nur, wenn für das Zugfahrzeug eine erhöhte Steuer bezahlt wird. Der Anhänger mit einem grünes Kennzeichen darf dann auch nur von dem Fahrzeug gezogen werden, welche die erhöhte Steuer bezahlt. Dies geht nur bei LKW und nicht bei PKW oder Krads.

Die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen erfragen Sie am besten beim zuständigen Finanzamt. Dort erhalten Sie auch einen Antrag auf ein grünes Kennzeichen. Die Versicherung für Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen ist analog der Versicherung für die normalen, schwarzen Fahrzeuge.