Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Pflichtversicherung – Welche Auswirkungen hat das auf die Schadenregulierung?





Das Pflichtversicherungsgesetz regelt in Deutschland die Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Demnach muß für zulassungspflichtige Fahrzeuge, oder für Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Die Versicherungsunternehmen müssen die Anträge auf KFZ Haftpflichtversicherung annehmen (Kontrahierungszwang). Es gibt allerdings auch Ausnahmen, welche die Versicherer von der Kontrahierung befreit. So zum Beispiel muss ein Versicherter nicht nochmal angenommen werden, welche das Unternehmen arglistig getäuscht hat oder seine Versicherungsprämie nicht bezahlte. Auch wenn die Versicherungsgesellschaft nur örtlich begrenzt Versicherungsschutz anbietet, muss sie einen Antrag nicht annehmen.





Was passiert bei der Schadenregulierung?

Nach einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte das Recht, seinen Anspruch direkt gegenüber der Versicherung geltend zu machen. In anderen Versicherungszweigen ist das nicht der Fall. Der Versicherer prüft die Haftung. Ist diese klar, so werden die Forderungen des Geschädigten gezahlt. Der Versicherungsnehmer hat keinen Einfluss auf die Regulierung. Diese kann auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers geschehen. Hat der Versicherungsnehmer zweifel an der Haftung, so kann er diese äußern. Die Versicherung wird dies in die Haftungsprüfung einbeziehen. Die Praxis zeigt aber, dass dies kaum berücksichtigt wird, sehr zum Ärger der Versicherten, werden doch im Schadenfall die Schadenfreiheitsrabatte des Versicherten belastet.

Was wenn Sie nicht schuld sind?

Soweit ein Geschädigter Forderungen an Sie stellt, uns die Versicherung zu dem Schluss kommt, dass Sie nicht haften, muss diese Forderung durch das Versicherungsunternehmen abgewehrt werden. Man spricht hier auch von passiven Rechtsschutz. Das Versicherungsunternehmen wird in solch einen Fall einen Rechtsanwalt mit der Aufgabenstellung betrauen, die Forderung abzuwehren!