Informationen über Kraftfahrzeugversicherungen

Auslandsschadenschutz – Besonders wichtig im Urlaub!





Der Auslandsschadenschutz ist ein Bestandteil der KFZ Haftpflichtversicherung. Je nach Tarif ist dieser Leistungsbaustein beitragsfrei mit eingeschlossen oder aber er kann gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Besonders wichtig ist der Baustein des Auslandsschadenschutz im Urlaub. Auch Geschäftsreisende, welche oft im Ausland unterwegs sind, sollten über eine entsprechende Absicherung nachdenken.

Für was benötige ist das?

Wer schon mal einen unverschuldeten Unfall im Ausland hatte, der wird wissen, was auf einen zukommt. Den Schaden ohne Rechtsanwalt reguliert zu bekommen, ist oft ein langwieriges und mitunter nervenaufreibendes Erlebnis und wer keine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, muss die Rechtsanwaltskosten auf noch vorstrecken. Der Auslandsschadenschutz hilft hier bei der Regulierung. Man meldet den Schaden einfach seiner eigenen Versicherung und diese kümmert sich dann um alles weitere. Sie reguliert direkt an seinen Versicherungsnehmer und regressiert dann beim Unfallgegner.

Wie ist das mit den Deckungssummen?

Im europäischen Ausland sind die vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen wesentlich niedriger als in Deutschland. Mit dem Baustein müssen Sie sich hierüber keine Sorgen machen, da der Schaden nach deutschem Recht reguliert wird, d.h. mit den hier vorgeschriebenen gesetzlichen Deckungssummen.





Beispiele von Mindestdeckungssummen in Europa

Schadenbeispiel

Sie sind in Frankreich im Urlaub. Am letzten Urlaubstag passiert es und ein Verkehrsteilnehmer fährt Ihnen in Ihr Fahrzeug. Sie trifft keine Schuld. Sie rufen die Polizei und tausche Ihre KFZ Daten aus. Ohne Auslandsschadenschutz müssten Sie sich nun selber um die Regulierung kümmern oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Da Sie diesen Baustein aber abgeschlossen haben, melden Sie den Schaden einfach Ihrer eigenen KFZ Versicherung, welche Ihren Schaden problemlos reguliert!